In Zusammenarbeit mit den TÜV Rheinland werden an unserem Prüfstützpunkt hier im Haus folgende amtliche Fahrzeugprüfungen durchgeführt:
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Betriebserlaubnis: Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO
- Gutachten nach § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Ausstellung einer Bestätigung für § 13 FZV
- Tempo-100-Untersuchungen bei Anhängern
- Nachdruck von Untersuchungsberichten und Änderungsabnahmen